Die Errichtung von Gebäuden erfordert bisweilen bereits im Planungsverfahren eine Bewertung von elektromagnetischen Feldern hinsichtlich Grenzwerten wie z. B. für die Allgemeinbevölkerung entsprechend der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung – 26. BImSchV. Dies betrifft insbesondere Grundstücke, die sich unterhalb von Hochspannungsleitungen befinden.
Eine andere Situation betrifft die Errichtung von neuen Mobilfunksendeanlagen. Anwohner in der Nähe von Mobilfunksendeanlagen fordern die Gemeinden bzw. Städte auf, durch Immissionsprognosen einen Überblick über die zukünftige Belastung durch elektromagnetische Felder zu geben.
Bei industriellen und gewerblichen Anlagen sind Aussagen hinsichtlich der Einhaltung der Immissionswerte nach der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder, Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV – durchzuführen.
Handeln Sie im Vorfeld und schaffen Sie Planungssicherheit. Unsere computergestützten Simulationen von Immissionen elektromagnetischer Felder und Wellen ermöglichen Aussagen über die Höhe der zu erwartenden Feldbelastung.
Schön, wenn Ihnen unsere Ausführungen geholfen haben.
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